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BGH, Beschluss vom 2024-01-30 - 5 StR 490/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anordnung zur Unterbringung eines Straftäters in einer Entziehungsanstalt aufgehoben wird. Es wurde festgestellt, dass die Beweise nicht ausreichen, um zu zeigen, dass sein Drogenkonsum die Hauptursache für die begangene Straftat war.

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