Raub und räuberische Erpressung: finaler Zusammenhang zwischen Drohung und Wegnahme bzw. Vermögensverfügung
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.11.2023
- Aktenzeichen4 StR 115/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Angeklagter wegen Raub nicht verurteilt werden kann, wenn er die Drohung zur Wegnahme eines Gegenstandes erst nach der Gewaltanwendung festlegt. Es geht darum, ob die Bedrohung mit weiterer Gewalt direkt vor der Wegnahme stattfand oder nicht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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