Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.12.2023
- Aktenzeichen4 StR 209/23
In diesem Urteil geht es um einen Angeklagten, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt hat. Das Urteil wurde teilweise geändert, da das Gericht einige Punkte nicht vollständig prüfen konnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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