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BGH, Beschluss vom 2026-06-16 - 1 StR 156/26

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde das vorherige Urteil eines Landgerichts aufgehoben, da der Angeklagte in einigen Fällen verurteilt wurde, die nicht in der Anklage enthalten waren. Der Angeklagte ist jetzt für 793 Fälle von Untreue schuldig gesprochen worden, und eine Vermögensabschöpfung in Höhe von über 1,1 Millionen Euro wurde festgelegt.

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