BGH, Beschluss vom 2026-06-23 - 3 StR 128/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.06.2026
- Aktenzeichen3 StR 128/26
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte P. nicht verpflichtet ist, dem Adhäsionskläger 50 Euro zu zahlen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.