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BGH, Beschluss vom 2024-01-11 - 2 StR 356/23

In diesem Fall hat das Landgericht Köln einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Die Revision des Angeklagten wurde zunächst als unzulässig abgewiesen, aber das Bundesgericht hat dies aufgehoben und die Revision trotzdem als unbegründet verworfen.

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