BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - V ZR 205/25
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum29.07.2026
- AktenzeichenV ZR 205/25
Im Fall hat ein Gericht entschieden, dass eine Anhörungsrüge der Beklagten gegen einen vorherigen Beschluss als unzulässig verworfen wird. Es fehlte an einer konkreten Darlegung, warum die Beschwerdeführer glaubten, ihr Anliegen sei nicht richtig berücksichtigt worden.
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