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BGH, Beschluss vom 2024-01-23 - 3 StR 337/23

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um eine Anhörungsrüge eines Verurteilten, der sich gegen eine Entscheidung des Senats wendet. Seine Anhörungsrüge wurde abgelehnt, weil sie zu spät eingereicht wurde und keinen Erfolg hatte, da keine Verletzung seines Rechts auf Gehör vorlag.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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