BGH, Beschluss vom 2024-01-30 - 4 StR 397/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.01.2024
- Aktenzeichen4 StR 397/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Urteil eines Landgerichts teilweise aufgehoben wird. Der Angeklagte wurde wegen mehrerer Straftaten verurteilt, aber die Anordnung, ihn in eine Entziehungsanstalt zu bringen, war rechtlich nicht gerechtfertigt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl