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BGH, Beschluss vom 2026-05-13 - 3 StR 39/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung eines Reizstoffsprühgeräts, das einem Angeklagten in einem früheren Urteil zugeordnet wurde, nicht aufrechterhalten werden kann. Das Gericht hat das Urteil des Landgerichts Koblenz teilweise aufgehoben, das den Angeklagten zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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