Revision in Strafsachen: Berücksichtigung einer Anhörungsrüge nach Fristablauf
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2024
- Aktenzeichen4 StR 239/23
In diesem Urteil hat ein Senat entschieden, dass eine Anhörungsrüge, also eine Beschwerde über ein vorheriges Urteil, abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer behauptete, dass ihm und seinem Anwalt nicht die Möglichkeit gegeben wurde, zu bestimmten Unterlagen Stellung zu nehmen.
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