BGH, Beschluss vom 2024-02-12 - 5 StR 243/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.02.2024
- Aktenzeichen5 StR 243/23
In diesem Gerichtsbeschluss geht es um die Festlegung des Gegenstandswerts für die Gebühren des Verteidigers im Adhäsionsverfahren. Ein Angeklagter wurde verurteilt, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen und muss auch zukünftige Schäden bezahlen, die durch eine Tötung entstanden sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl