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BGH, Beschluss vom 2026-07-28 - 4 StR 261/26

Das Urteil des Landgerichts Münster gegen einen Mann wegen Raubes und Erpressung wird teilweise aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Entscheidungsgründe zur Schuldfähigkeit des Angeklagten unzureichend sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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