BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - 5 StR 346/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.08.2026
- Aktenzeichen5 StR 346/26
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Unterbringung des Angeklagten S. in einer Entziehungsanstalt aufgehoben wird, weil die Erfolgsaussichten seiner Therapie nicht ausreichend belegt sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.