Einziehung des Werts der Taterträge bei verbotenem Inverkehrbringen von Alkoholerzeugnissen: Abzugsfähigkeit der abgeführten Branntweinsteuer
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum31.01.2024
- Aktenzeichen4 StR 129/23
In diesem Urteil geht es um die Einziehung von Geld, das durch den Verkauf von illegalen Alkoholprodukten verdient wurde. Das Gericht hat entschieden, dass die Abführung der Branntweinsteuer, die beim Verkauf anfiel, nicht vom Wert der illegalen Einnahmen abgezogen werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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