BGH, Beschluss vom 2024-02-14 - 5 StR 593/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2024
- Aktenzeichen5 StR 593/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil eines Landgerichts korrigiert. Der Angeklagte wurde wegen bewaffneten Handels mit Drogen schuldig gesprochen, aber die Entscheidung über seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde aufgehoben, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht ausreichend geprüft wurden.
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