BGH, Beschluss vom 2024-02-21 - 1 StR 334/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.02.2024
- Aktenzeichen1 StR 334/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen früheren Beschluss abgelehnt wurde. Der Verurteilte hatte sich beschwert, dass er nicht ausreichend gehört wurde, doch der Senat stellte fest, dass er alle Informationen berücksichtigt hat.
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