Strafverfahren: Einstellung des Einziehungsverfahrens bei Verbot des beteiligten Vereins
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.02.2024
- Aktenzeichen3 StR 36/23
In diesem Urteil wurde ein Strafverfahren eingestellt, weil der beteiligte Verein verboten wurde. Der Verein konnte keine weiteren Verfahren mehr führen, da er nicht mehr existiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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