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BGH, Beschluss vom 2024-02-28 - 4 StR 508/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach nicht erfolgreich war. Der Angeklagte hatte sich beschwert, dass die rechtliche Bewertung seiner Tat verändert wurde, ohne dass er darüber informiert wurde.

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