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BGH, Beschluss vom 2024-03-13 - 5 StR 75/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision (ein Rechtsmittel) des Angeklagten gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Lübeck nicht erfolgreich war. Der Angeklagte muss 37.365 Euro zahlen und ist dafür als Gesamtschuldner verantwortlich.

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