BGH, Beschluss vom 2024-03-13 - 5 StR 54/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.03.2024
- Aktenzeichen5 StR 54/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter schuldig ist wegen des versuchten Mordes und Körperverletzung. Die Revision, also der Widerspruch des Angeklagten gegen das vorherige Urteil, wurde als unbegründet abgelehnt.
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