BGH, Beschluss vom 2024-03-19 - 6 StR 584/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2024
- Aktenzeichen6 StR 584/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mann sich strafbar gemacht hat, weil er kinderpornographische Inhalte besessen und verbreitet hat. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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