BGH, Beschluss vom 2024-03-22 - 1 StR 35/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.03.2024
- Aktenzeichen1 StR 35/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung eines Geldbetrags von 48.300 Euro, den der Angeklagte durch Betrug erlangt hat, nicht zulässig ist, da er den Schaden, den er verursacht hat, vollständig zurückgezahlt hat. 2.
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