BGH, Beschluss vom 2024-03-05 - 1 StR 448/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2024
- Aktenzeichen1 StR 448/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines vorherigen Urteils, des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart abgelehnt wurde. Der Antrag des Angeklagten, Zeugen zu vernehmen, wurde als nicht ordnungsgemäß angesehen, da er nicht ausreichend belegte, was genau er beweisen wollte.
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