BGH, Beschluss vom 2024-03-06 - 3 StR 15/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.03.2024
- Aktenzeichen3 StR 15/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass eine Angeklagte für einen Geldbetrag aus Drogenhandel als Gesamtschuldnerin haftet. Das bedeutet, dass sie zusammen mit anderen Personen für die Zahlung des Geldes verantwortlich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.