Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatertragseinziehung aus einer verfahrensfremden Tat und nach Verfahrenseinstellung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.03.2024
- Aktenzeichen6 StR 367/23
In diesem Fall geht es um zwei Angeklagte, die mit Cannabis gehandelt haben. Das Gericht entschied, dass der Wert von Einnahmen aus ihren Taten eingezogen werden sollte, aber in einem vorherigen Urteil wurde die Einziehung abgelehnt.
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