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BGH, Beschluss vom 2024-02-28 - 4 StR 362/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Urteil gegen einen Angeklagten, der mit Drogen gehandelt hat, teilweise aufgehoben wird. Die Anordnung, ihn in eine Entziehungsanstalt zu bringen, wird nicht akzeptiert, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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