BGH, Beschluss vom 2024-03-26 - 5 StR 55/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.03.2024
- Aktenzeichen5 StR 55/24
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision (Überprüfung) eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgelehnt wurde. Es wird zudem die Einziehung von 181.835 Euro aus Taterträgen angeordnet, was bedeutet, dass der Angeklagte dieses Geld aufgrund seiner Straftat zurückzahlen muss.
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