BGH, Beschluss vom 2024-04-24 - 5 StR 15/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- Aktenzeichen5 StR 15/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision des Angeklagten, also sein Einspruch gegen ein vorheriges Urteil, als unbegründet verworfen wird. Der Angeklagte muss nur einen Teil des Wertersatzes, den er durch die Tat erzielt hat, in Höhe von 8.655 Euro zahlen.
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