Einziehung von Taterträgen bei Vollstreckung von Nebenfolgen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2024
- Aktenzeichen2 StR 392/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine vorherige Anordnung zur Einziehung von Geld, das durch Straftaten erlangt wurde, weiterhin gültig bleibt, obwohl das Landgericht in einem neuen Urteil über die Strafe entschieden hat. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde.
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