BGH, Beschluss vom 2024-03-19 - 3 StR 141/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2024
- Aktenzeichen3 StR 141/23
Der Bundesgerichtshof hat eine Eingabe der Angeklagten zurückgewiesen. Diese hatte sich gegen ein früheres Urteil gewandt, das sie zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte.
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