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BGH, Beschluss vom 2024-04-17 - 1 StR 434/23

In diesem Fall hat das Landgericht eine Strafe für eine Person festgelegt, die Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hat. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass von einem Teil dieser Forderung, nämlich 4.441,97 €, Abstand genommen wird, während die Einziehung von 287.537,59 € bleibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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