Revision in Strafsachen: Unbeachtlichkeit der Zurücknahme der durch den Angeklagten eingelegten Revision
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- Aktenzeichen4 StR 59/24
In diesem Urteil geht es um die Zurücknahme einer Revision, die von einem Angeklagten eingelegt wurde. Diese Zurücknahme ist jedoch unwirksam, weil sie zu spät beim Bundesgerichtshof eingegangen ist und der Senat bereits eine Entscheidung getroffen hat.
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