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Revision in Strafsachen: Unbeachtlichkeit der Zurücknahme der durch den Angeklagten eingelegten Revision

In diesem Urteil geht es um die Zurücknahme einer Revision, die von einem Angeklagten eingelegt wurde. Diese Zurücknahme ist jedoch unwirksam, weil sie zu spät beim Bundesgerichtshof eingegangen ist und der Senat bereits eine Entscheidung getroffen hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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