BGH, Beschluss vom 2024-04-10 - 2 StR 335/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.04.2024
- Aktenzeichen2 StR 335/23
In diesem Fall hat das Landgericht einen Mann wegen Betrugs und anderer Straftaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise geändert und entschieden, dass der Mann einen Betrag von 14.300 Euro als Gesamtschuldner zurückzahlen muss.
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