Strafbarkeit bei Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- Aktenzeichen5 StR 136/24
In diesem Urteil wurde ein Mann wegen seiner Beteiligung am Handel mit Cannabis bestraft. Der Angeklagte hat dabei mehr als 60 Gramm Cannabis besessen und wurde für die Beihilfe zum Cannabis-Handel verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.