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BGH, Beschluss vom 2024-03-14 - 2 StR 240/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Landgericht Erfurt einen Angeklagten wegen einer Sprengstoffexplosion, Diebstahl und Sachbeschädigung nicht korrekt dazu verurteilt hat, in eine Entziehungsanstalt eingewiesen zu werden. Das Gericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache an ein anderes Gericht zur erneuten Prüfung zurückgegeben.

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