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BGH, Beschluss vom 2023-11-28 - 6 StR 278/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Rostock abgelehnt wird. Es gab einen Rechenfehler in der Höhe der Einziehung von Taterträgen, die nun auf 587.456 Euro festgelegt wird.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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