BGH, Beschluss vom 2023-12-12 - 6 StR 425/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.12.2023
- Aktenzeichen6 StR 425/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also das Rechtsmittel des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, erfolglos bleibt. Der Angeklagte muss die Kosten tragen und es ist nicht entscheidend, ob in seinem Fall ein 'Hang' im juristischen Sinne vorliegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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