BGH, Beschluss vom 2023-12-12 - 6 StR 427/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.12.2023
- Aktenzeichen6 StR 427/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover abgewiesen wurde. Das Gericht hat jedoch die Entscheidung zur Einziehung von Vermögenswerten aufgehoben, weil es keine ausreichenden Beweise dafür gab, dass der Angeklagte über das gestohlene Fahrrad verfügte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl