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BGH, Beschluss vom 2023-12-12 - 6 StR 427/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover abgewiesen wurde. Das Gericht hat jedoch die Entscheidung zur Einziehung von Vermögenswerten aufgehoben, weil es keine ausreichenden Beweise dafür gab, dass der Angeklagte über das gestohlene Fahrrad verfügte.

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