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BGH, Beschluss vom 2023-12-13 - StB 70/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Mann, der wegen Völkermordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann. Das Oberlandesgericht hatte eine Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren festgelegt, bevor eine Möglichkeit zur Bewährung besteht.

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