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Zwingender Ausschluss der Öffentlichkeit beim letzten Wort nach nichtöffentlicher Zeugenvernehmung

In diesem Urteil wird entschieden, dass die Öffentlichkeit beim letzten Wort des Angeklagten ausgeschlossen werden muss, wenn zuvor eine Zeugin in einem geschützten Rahmen befragt wurde. Der Angeklagte hatte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Strafe erhalten, aber Teile des Urteils wurden aufgehoben, weil ein Verfahrensfehler vorlag.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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