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BGH, Beschluss vom 2023-12-06 - 5 StR 423/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines früheren Urteils, des Angeklagten abgelehnt wurde. Es wurde festgestellt, dass es keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gab, die das Urteil beeinflusst hätten.

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