Untreue: Vermögensbetreuungspflicht des Leiters der Abteilung Rechnungswesen eines Abwasserzweckverbands
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.12.2023
- Aktenzeichen6 StR 111/23
In diesem Urteil geht es um einen Mann, der als Leiter der Abteilung Rechnungswesen eines Abwasserzweckverbands tätig war. Er wurde für seine Pflicht zur vermögensgerechten Betreuung verurteilt, weil er seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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