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BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - 4 StR 62/23

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, das einen Angeklagten wegen Drogenbesitzes und illegalen Waffenbesitzes verurteilt hatte. Der BGH entschied, dass das Gericht bei der Strafzumessung nicht ausreichend berücksichtigt hat, dass die Drogen zum Eigenkonsum bestimmt waren und bereits sichergestellt wurden.

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