BGH, Beschluss vom 2023-08-17 - 5 StR 369/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum17.08.2023
- Aktenzeichen5 StR 369/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Beschluss über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Angeklagten, der gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg Revision einlegen wollte, gegenstandslos ist. Der Angeklagte hatte seine Revision bereits zurückgenommen, bevor der Beschluss wirksam wurde.
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