Einlegung einer Revision unter Beachtung der Formvorschriften bei Übermittlung über besonderes elektronisches Anwaltspostfach
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum20.06.2023
- Aktenzeichen2 StR 39/23
In diesem Urteil wurde der Antrag einer Nebenklägerin abgelehnt, die sich aufgrund einer versäumten Frist zur Einlegung einer Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen wieder in den vorigen Stand setzen lassen wollte. Der Grund war, dass die formalen Anforderungen für die Einreichung der Revision nicht eingehalten wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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