BGH, Beschluss vom 2026-03-19 - 1 StR 37/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2026
- Aktenzeichen1 StR 37/26
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde das Urteil eines Landgerichts aufgehoben, weil die Beweiswürdigung unzureichend war. Der Angeklagte war unter anderem wegen Geiselnahme und räuberischer Erpressung verurteilt worden.
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