BGH, Beschluss vom 2023-10-04 - 3 StR 295/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.10.2023
- Aktenzeichen3 StR 295/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Angeklagter schuldig ist, mit Drogen zu handeln und auch Drogen zu besitzen. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf wurde in einem Punkt geändert, der Angeklagte bleibt jedoch verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26