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BGH, Beschluss vom 2023-08-29 - 4 StR 212/23

In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Verurteilten, der sich beschwert, dass er am 2. August 2023 nicht angehört wurde, abgelehnt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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