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BGH, Beschluss vom 2026-03-19 - 1 StR 81/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Angeklagte wegen schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in 51 Fällen und einfachem sexuellen Missbrauch in 25 Fällen schuldig ist. Einige Einzelstrafen wurden aufgehoben, weil das Gericht von falschen Strafrahmen ausgegangen war und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen wird.

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